In der Schweiz wird ein ambulanter Pflegedienst meist unter dem Begriff Spitex angeboten. Spitex steht für Pflege und Unterstützung ausserhalb eines Spitals oder Pflegeheims. Die Leistungen reichen von Körperpflege über Medikamentenabgabe und Wundversorgung bis zur Beratung und Koordination. Viele Organisationen bieten zusätzlich Hauswirtschaft, Betreuung oder Begleitung an.
Quelle: Spitex Schweiz – Leistungen & Finanzierung
Entscheidend ist jedoch die Unterscheidung zwischen Pflege und Betreuung: Anerkannte Pflegeleistungen werden teilweise durch Krankenkasse und öffentliche Hand finanziert. Allgemeine Betreuung, Haushalt, Gesellschaft oder Einkaufen gehören dagegen grundsätzlich nicht zu den Leistungen der Grundversicherung.
Was ist ein Pflegedienst?
Die kurze Antwort: Ein Pflegedienst unterstützt Menschen, die zu Hause professionelle Pflege benötigen. In der Schweiz übernehmen diese Aufgabe vor allem Spitex-Organisationen und zugelassene Pflegefachpersonen.
Ein Pflegedienst kommt zur Patientin oder zum Patienten nach Hause. Dadurch kann professionelle Pflege stattfinden, ohne dass für jede pflegerische Unterstützung ein Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim notwendig ist.
Die gesetzlich anerkannten Pflegeleistungen werden in drei Bereiche unterteilt:
- Abklärung, Beratung und Koordination
- Untersuchung und Behandlung
- Grundpflege
Ist ein Pflegedienst dasselbe wie die Spitex?
Die kurze Antwort: Im Schweizer Alltag wird mit «Pflegedienst» meistens eine Spitex oder ein anderer Anbieter ambulanter Pflege gemeint. Spitex ist der in der Schweiz etablierte Begriff für professionelle Pflege und Unterstützung zu Hause.
Dabei gibt es nicht nur eine einzige «öffentliche Spitex». In der Schweiz arbeiten unterschiedliche Organisationen:
- Spitex-Organisationen mit öffentlichem Leistungsauftrag
- private Spitex-Organisationen
- selbstständige zugelassene Pflegefachpersonen
- spezialisierte Anbieter, beispielsweise für Palliative Care oder psychiatrische Pflege
Wichtig ist weniger, ob eine Organisation «öffentlich» oder «privat» ist, sondern ob sie als Leistungserbringer zugelassen ist und welche Leistungen sie anbietet.
Auch eine private Spitex kann Pflegeleistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Quelle: Spitex Schweiz – Spitex-Leistungen
Welche Leistungen übernimmt ein Pflegedienst?
Die kurze Antwort: Ein Pflegedienst übernimmt insbesondere Grundpflege, Behandlungspflege sowie Abklärung und Beratung. Je nach Organisation können zusätzlich Betreuung, Haushalt und weitere Dienstleistungen angeboten werden.
Grundpflege
Zur Grundpflege gehören beispielsweise:
- Hilfe beim Duschen und Waschen
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Unterstützung beim Aufstehen und Hinlegen
- Mobilisation
- Mund- und Körperpflege
- Unterstützung beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege gehören medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie:
- Wundversorgung
- Medikamentenabgabe
- Injektionen
- Infusionen
- bestimmte Kontrollen und Messungen
- weitere ärztlich angeordnete Behandlungsmassnahmen
Abklärung, Beratung und Koordination
Ein Pflegedienst macht nicht einfach «was gerade anfällt». Zunächst wird der tatsächliche Pflegebedarf ermittelt. Dazu gehören beispielsweise:
- Einschätzung der Pflegesituation
- Planung notwendiger Pflegeleistungen
- Beratung der betroffenen Person
- Unterstützung und Anleitung von Angehörigen
- Koordination mit Ärztinnen, Ärzten, Spitälern und weiteren Fachpersonen
Quelle: Spitex Schweiz – Leistungen & Finanzierung
Was ist der Unterschied zwischen Pflegedienst und Betreuung zu Hause?
Die kurze Antwort: Der Pflegedienst übernimmt professionelle Pflege. Eine Betreuungsperson unterstützt dagegen vor allem beim täglichen Leben. Bei höherem Unterstützungsbedarf ist die Kombination beider Angebote oft besonders sinnvoll.
Wichtig: Diese Grenzen betreffen die Finanzierung und fachliche Einordnung der Leistungen. Eine Spitex-Organisation kann durchaus auch Haushalt oder Betreuung anbieten. Diese Leistungen werden jedoch grundsätzlich nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziert.
Bei Pflegehilfe Schweiz lässt sich eine persönliche Betreuung zu Hause deshalb mit professioneller Spitex-Pflege kombinieren.
Was kostet ein Pflegedienst in der Schweiz?
Die kurze Antwort: Für kassenpflichtige Pflegeleistungen gibt es nicht einfach einen einheitlichen Stundenpreis, den Patientinnen und Patienten vollständig selbst bezahlen. Die Kosten werden zwischen Krankenkasse, versicherter Person und Kanton beziehungsweise Gemeinde aufgeteilt.
Diese Beträge sind Beiträge der Krankenversicherung an die Pflegekosten – nicht automatisch der vollständige Preis der Pflegeleistung.
Die versicherte Person beteiligt sich zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt mit höchstens CHF 15.35 pro Tag an den ambulanten Pflegekosten. Viele Kantone beziehungsweise Gemeinden verlangen weniger. Die verbleibenden anerkannten Pflegekosten werden über die kantonale oder kommunale Restfinanzierung getragen.
Quelle: BAG – Krankenversicherung: Pflegeleistungen
Was bezahlt die Krankenkasse beim Pflegedienst?
Die kurze Antwort: Die Grundversicherung beteiligt sich an gesetzlich definierten Pflegeleistungen. Haushaltshilfe, allgemeine Betreuung oder Begleitung sind dagegen grundsätzlich nicht über die Grundversicherung gedeckt.
Kassenpflichtig können beispielsweise sein:
- Grundpflege
- Wundversorgung
- Medikamentenabgabe
- Injektionen
- pflegerische Abklärung
- Beratung und Koordination
Nicht von der Grundversicherung übernommen werden grundsätzlich:
- Putzen
- Wäsche
- Einkaufen
- Kochen
- allgemeine Gesellschaft
- Spaziergänge
- Begleitung zu Behörden oder Freizeitaktivitäten
Für solche Leistungen können je nach persönlicher Situation Zusatzversicherungen, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung relevant sein.
Braucht man für einen Pflegedienst eine ärztliche Verordnung?
Die kurze Antwort: Nicht jede Spitex-Leistung benötigt heute dieselbe ärztliche Anordnung. Der Pflegebedarf muss jedoch fachlich abgeklärt werden.
- Für Massnahmen der Untersuchung und Behandlung («Behandlungspflege») ist eine ärztliche Anordnung erforderlich (Art. 8 KLV).
- Für Abklärung, Beratung und Koordination sowie für Grundpflege braucht es keine ärztliche Anordnung. Der Pflegebedarf muss jedoch fachlich ermittelt werden.
- Die Bedarfsermittlung erfolgt durch eine Pflegefachperson gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten beziehungsweise den Angehörigen (Art. 8a KLV).
- Die Leistungen müssen von einem zugelassenen Leistungserbringer erbracht werden.
Quelle: BAG – Krankenversicherung: Pflegeleistungen | Rechtsgrundlage: KLV Art. 8 und 8a (Fedlex) – KLV auf Fedlex
Wann ist ein Pflegedienst sinnvoll?
Die kurze Antwort: Ein Pflegedienst ist sinnvoll, sobald regelmässig professionelle Pflege benötigt wird, die Angehörige oder eine normale Betreuungsperson nicht übernehmen können oder sollen.
- nach einem Spitalaufenthalt
- nach Operationen
- bei Wunden
- bei zunehmendem Unterstützungsbedarf im Alter
- bei chronischen Erkrankungen
- bei Parkinson oder Demenz
- bei eingeschränkter Mobilität
- wenn Medikamentenabgabe oder Injektionen notwendig sind
- bei Palliative Care
- wenn Angehörige mit der Pflege überfordert sind
Ein Pflegedienst bedeutet deshalb nicht automatisch einen hohen Pflegebedarf. Auch wenige gezielte Einsätze pro Woche können dafür sorgen, dass jemand weiterhin sicher zu Hause leben kann.
Was ist Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt?
Die kurze Antwort: Nach einem Spitalaufenthalt kann für maximal zwei Wochen eine besondere Akut- und Übergangspflege organisiert werden, wenn diese im Spital gemeinsam von ärztlicher und pflegerischer Seite angeordnet wird.
Die Akut- und Übergangspflege soll helfen, die Rückkehr aus dem Spital zu stabilisieren und die Selbstständigkeit wieder aufzubauen. Sie wird während längstens zwei Wochen finanziert nach den Regeln der Spitalfinanzierung:
- Krankenversicherung: maximal 45 Prozent
- Wohnkanton: mindestens 55 Prozent
Quelle: BAG – Krankenversicherung: Pflegeleistungen
Gerade nach einer Entlassung ist jedoch häufig nicht nur Pflege notwendig. Einkaufen, Kochen, Haushalt, Mobilität und Sicherheit im Alltag können ebenfalls Unterstützung erfordern. Deshalb kann die Kombination aus Pflegedienst und persönlicher Betreuung den Übergang nach Hause deutlich erleichtern.
Öffentliche oder private Spitex: Was ist besser?
Die kurze Antwort: Entscheidend ist nicht «öffentlich oder privat», sondern ob das Angebot zur konkreten Pflegesituation passt, der Anbieter zugelassen ist und Pflege zuverlässig organisiert werden kann.
Spitex Schweiz unterscheidet insbesondere zwischen Organisationen mit und ohne Versorgungspflicht. Organisationen mit Versorgungspflicht müssen Menschen in ihrem Versorgungsgebiet unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Lebenssituation betreuen. Organisationen ohne Versorgungspflicht können ihr Angebot stärker definieren.
Für Familien sind deshalb andere Fragen wichtiger:
- Werden die benötigten Pflegeleistungen angeboten?
- Wie schnell kann die Versorgung beginnen?
- Gibt es Abend- oder Wochenenddienste?
- Wie konstant sind die betreuenden Pflegepersonen?
- Wie funktioniert die Kommunikation mit Angehörigen?
- Wird mit Hausarzt, Spital und Therapie koordiniert?
- Sind Betreuung und Haushalt ebenfalls verfügbar?
- Wer ist bei Veränderungen der Situation Ansprechpartner?
Kann ich Pflegedienst und Betreuung zu Hause kombinieren?
Die kurze Antwort: Ja. Besonders wenn neben einzelnen Pflegeleistungen täglich Unterstützung benötigt wird, ergänzen sich Spitex und Betreuung zu Hause sehr gut.
Der Pflegedienst übernimmt beispielsweise:
- Grundpflege
- Wundversorgung
- Medikamente
- medizinisch-pflegerische Aufgaben
Die Betreuungsperson kümmert sich dagegen über längere Zeit um:
- Haushalt
- Mahlzeiten
- Einkäufe
- Tagesstruktur
- Gesellschaft
- Mobilität
- Sicherheit im Alltag
Dadurch entsteht eine Versorgung, bei der die Pflegefachperson für die Pflege zuständig ist und die Betreuungsperson Zeit für den Alltag hat.
Bei höherem Betreuungsbedarf kann dafür eine Live-in- oder 24-Stunden-Betreuung sinnvoll sein.
Was ist Pflegehilfe Spitex?
Die kurze Antwort: Pflegehilfe Schweiz besitzt in den Kantonen Schwyz, Zürich, Aargau und Bern eigene Spitex-Bewilligungen und verbindet dort professionelle Pflege mit seiner Betreuung zu Hause.
Die Pflegehilfe Spitex verfügt in diesen vier Kantonen über eine Betriebsbewilligung und eine Zahlstellenregister-Nummer der Krankenversicherung. Anerkannte Pflegeleistungen können deshalb nach denselben gesetzlichen Grundlagen wie bei anderen zugelassenen Spitex-Organisationen abgerechnet werden. In anderen Kantonen arbeitet Pflegehilfe Schweiz mit regionalen Spitex-Partnern zusammen.
Wichtig ist dabei eine Besonderheit des Pflegehilfe-Modells: Die eigenen Spitex-Leistungen werden in Verbindung mit der Betreuung zu Hause beziehungsweise Live-in-Betreuung angeboten.
Was kostet Betreuung plus Pflegedienst zu Hause?
Die kurze Antwort: Pflege und Betreuung werden unterschiedlich finanziert. Anerkannte Pflegeleistungen können über Krankenkasse und öffentliche Hand mitfinanziert werden, während die Live-in-Betreuung grundsätzlich privat bezahlt wird.
Für eine typische Live-in-Betreuung veröffentlicht Pflegehilfe Schweiz aktuell ein Rechenbeispiel mit CHF 7'699.80 pro Monat vor möglichen persönlichen Abzügen. Nach einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades von CHF 630.– und dem im Beispiel angenommenen Beitrag einer Zusatzversicherung von CHF 375.– verbleiben rund CHF 6'695 pro Monat.
Sind zusätzlich anerkannte Pflegeleistungen notwendig, können diese – je nach Situation und Kanton – über die Spitex und die entsprechenden Kostenträger abgerechnet werden.
Aktuelles Kostenbeispiel für Betreuung zu Hause
Wie finde ich den richtigen Pflegedienst?
Die kurze Antwort: Ein guter Pflegedienst passt nicht nur medizinisch zum Pflegebedarf, sondern auch organisatorisch zum Alltag der betroffenen Person und ihrer Angehörigen.
- Ist der Pflegedienst für die Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen?
- Welche Pflegeleistungen werden konkret angeboten?
- Wer führt die Bedarfsabklärung durch?
- Wie hoch ist die Patientenbeteiligung in meinem Kanton?
- Gibt es Abend-, Wochenend- oder spezialisierte Pflege?
- Wie werden Angehörige informiert und einbezogen?
- Wer koordiniert Arzt, Spital und weitere Fachpersonen?
- Werden auch Haushalt und Betreuung angeboten?
- Wie wird reagiert, wenn der Pflegebedarf zunimmt?
- Kann die Pflege mit einer umfassenderen Betreuung zu Hause kombiniert werden?
Gerade beim letzten Punkt lohnt sich ein Blick auf die gesamte Versorgungssituation und nicht nur auf einzelne Pflegeminuten.
Fazit: Der richtige Pflegedienst ist nur ein Teil einer guten Versorgung zu Hause
Ein Pflegedienst ermöglicht professionelle Pflege dort, wo viele Menschen im Alter am liebsten bleiben möchten: im eigenen Zuhause.
In der Schweiz wird diese ambulante Pflege überwiegend durch Spitex-Organisationen erbracht. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an klar definierten Pflegeleistungen mit aktuell CHF 76.90, CHF 63.– oder CHF 52.60 pro Pflegestunde, abhängig von der Art der Leistung. Die maximale Patientenbeteiligung beträgt CHF 15.35 pro Tag und kann kantonal tiefer ausfallen.
Doch professionelle Pflege allein deckt nicht automatisch den ganzen Alltag ab.
Wenn zusätzlich jeden Tag Unterstützung beim Kochen, Einkaufen, Haushalt, bei der Mobilität oder einfach eine verlässliche Person vor Ort benötigt wird, ist die Kombination aus Pflegedienst und Betreuung zu Hause besonders stark.
Pflegehilfe Schweiz verbindet diese beiden Bereiche in den Kantonen Zürich, Schwyz, Aargau und Bern mit einer eigenen Spitex. In anderen Kantonen arbeitet Pflegehilfe Schweiz mit regionalen Spitex-Partnern zusammen. So können Seniorinnen und Senioren auch bei zunehmendem Pflegebedarf möglichst lange im vertrauten Zuhause leben.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Pflegeleistungen
- Fedlex: Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 8 und 8a – Bundesrecht
- Spitex Schweiz: Leistungen und Finanzierung
- Pflegehilfe Spitex
- Pflegehilfe Schweiz: Preise








