ältere Frau zu Hause in Ihrer Wohnung zu Hause.

Kostenbeteiligung und Hilflosenentschädigung

Teilfinanzierung durch
staatliche Beiträge und Versicherungen

Ähnlich der Kostenbeteiligung im Pflegeheim, haben auch bei der Betreuung zu Hause alle Menschen Anrecht auf eine Hilflosenentschädigung durch den Staat. Diese ist nicht vom Vermögen abhängig. Mit entsprechender Zusatzversicherung (VVG) wiederum, haben Sie Anrecht auf eine teilweise Rückvergütung von Haushaltshilfeleistungen. Ausserdem können «Behinderungsbedingte Kosten» für die Betreuung zu Hause von den Steuern abgezogen werden.

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Hilflosen­entschädigung bei der Ausgleichskasse beantragen

Anspruch auf Hilflosenentschädigung (HLE) haben alle Menschen (vermögensunabhängig), die

  • wegen Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind (Beispiel: Betreuung zu Hause).
  • bei Eintritt in das Rentenalter bereits eine von der IV gewährte HLE ausgerichtet erhalten (Besitzstand).

Voraussetzungen für den Anspruch:

  • Sie sind versichert und haben den Wohnsitz in der Schweiz.
  • Sie haben eine schwere, mittelschwere oder leichte Hilflosigkeit.
  • Sie haben noch keinen Anspruch auf eine Hilflosen­entschädigung der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) oder der Militärversicherung.

Wie hoch sind die Ansätze der Entschädigung der IV/AHV?

Grad der Hilflosigkeit

Entschädigung IV pro Monat

Entschädigung AHV pro Monat

Leichte Hilflosigkeit
478 CHF
(CHF pro Jahr 5736.–)
245 CHF
(CHF pro Jahr 2940.–)
Mittlere Hilflosigkeit
1195 CHF
(CHF pro Jahr 14340.–)
613 CHF
(CHF pro Jahr 7356.–)
Schwere Hilflosigkeit
1912 CHF
(CHF pro Jahr 22944.–)
980 CHF
(CHF pro Jahr 11760.–)
Stand Januar 2022

Police der Zusatzversicherung (VVG) prüfen

Wenn Sie Zusatzversichert (VVG) sind, können Sie den Abzug für Haushalthilfeleistung geltend machen:

  • Je nach Zusatzversicherung (VVG) und Produkt­kategorie Ihrer Krankenkasse, haben Sie Anspruch auf eine teilweise Rückvergütung von Haushalt­hilfeleistungen. Sie benötigen dazu normalerweise eine Verordnung Ihres Hausartzes.
  • Es lohnt sich, sich bei der Krankenkasse zu erkundigen. Die Beiträge belaufen sich je nach Kasse auf bis zu CHF 4500 pro Jahr.

Steuerabzug geltend machen

Machen Sie die Abzüge für die Betreuung zu Hause auf Ihrer Steuererklärung:

  • Klären Sie mit Ihrem Steuerberater resp. Ihrer Steuerberaterin oder der Steuer­behörde Ihrer Gemeinde die Möglichkeiten der Abzüge für die sogenannten «behinderungs­bedingten Kosten».

Haben Sie Fragen zur Kostenbeteiligung und Hilflosenentschädigung?

Wir beraten Sie gerne persönlich über Ihre Möglichkeiten.

Haben Sie Fragen zur 24-Stunden-Betreuung in der Schweiz?

Wir sind gerne für Sie da und beantworten alle Ihre Fragen.

Johann Puchegger
Manuel Kriech
Agnieszka Wisniewska