Eine Haushaltshilfe für Senioren übernimmt vor allem hauswirtschaftliche Aufgaben. Je nach Angebot kann sie zusätzlich beim Einkaufen, bei Mahlzeiten oder im Alltag begleiten. Medizinische Pflege gehört dagegen nicht zu den klassischen Aufgaben einer Haushaltshilfe und muss bei Bedarf durch entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen oder die Spitex erbracht werden.
Wie viel eine Haushaltshilfe kostet, hängt stark von Region, Anbieter, Beschäftigungsmodell und Umfang ab. Einen schweizweit einheitlichen Stundentarif gibt es nicht.
Was ist eine Haushaltshilfe für Senioren?
Die kurze Antwort: Eine Haushaltshilfe unterstützt ältere Menschen bei Tätigkeiten, die sie im eigenen Zuhause nicht mehr oder nur noch mit grosser Anstrengung selbst erledigen können. Dazu gehören insbesondere Reinigung, Wäsche, Einkäufe und die Zubereitung von Mahlzeiten.
Das Ziel ist nicht, Seniorinnen und Senioren möglichst viele Tätigkeiten abzunehmen. Eine gute Unterstützung erhält vielmehr jene Selbstständigkeit, die noch vorhanden ist, und übernimmt dort, wo Hilfe tatsächlich benötigt wird.
Eine Haushaltshilfe kann deshalb bereits bei einem relativ kleinen Unterstützungsbedarf sinnvoll sein – lange bevor ein Umzug ins Alters- oder Pflegeheim notwendig wird.
Wenn neben dem Haushalt zunehmend Begleitung, Gesellschaft und Unterstützung über den ganzen Tag benötigt werden, geht die Aufgabe allerdings über klassische Haushaltshilfe hinaus. Dann kann eine umfassendere Betreuung zu Hause sinnvoll sein.
Welche Möglichkeiten gibt es für eine Haushaltshilfe?
Die kurze Antwort: Eine Haushaltshilfe kann direkt privat angestellt, über eine Spitex-Organisation bezogen oder über einen professionellen Betreuungsdienst organisiert werden. Die Modelle unterscheiden sich vor allem darin, wer Arbeitgeber ist, wer die Administration übernimmt und wie flexibel die Unterstützung später erweitert werden kann.
Für viele Familien ist eine professionell organisierte Lösung einfacher, weil Auswahl, Arbeitsverhältnis, Versicherungen, Vertretung bei Ausfällen und eine feste Ansprechperson nicht selbst organisiert werden müssen.
Wichtig: Pflegehilfe Schweiz bietet keine stundenweise Haushaltshilfe an. Das Angebot richtet sich an Menschen mit einem grösseren Unterstützungsbedarf, bei dem Haushaltshilfe Teil einer umfassenderen Betreuung zu Hause wird.
Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe für Senioren?
Die kurze Antwort: Haushaltshilfen übernehmen wiederkehrende Arbeiten rund um Haushalt, Wäsche, Einkäufe und Mahlzeiten. Welche Tätigkeiten konkret dazugehören, sollte vor Beginn der Unterstützung klar vereinbart werden.
- Wohnung reinigen und Ordnung halten
- Staubsaugen und Böden reinigen
- Küche und Badezimmer reinigen
- Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen und bügeln
- Bettwäsche wechseln
- Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs einkaufen
- Mahlzeiten vorbereiten oder gemeinsam kochen
- Geschirr und Küche aufräumen
- kleinere alltägliche Besorgungen erledigen
- je nach Angebot Seniorinnen und Senioren beim Einkaufen oder zu Terminen begleiten
Bei Pflegehilfe Schweiz übernehmen Betreuungspersonen ebenfalls den Haushalt: Dazu gehören nach Angaben des Unternehmens insbesondere Kochen, Waschen, Putzen und Einkaufen.
Quelle: Pflegehilfe Schweiz – Häufig gestellte Fragen
Was darf eine Haushaltshilfe nicht übernehmen?
Die kurze Antwort: Eine klassische Haushaltshilfe ersetzt keine Pflegefachperson. Medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Wundversorgung, Injektionen oder bestimmte Medikamentenleistungen gehören in professionelle Hände.
Die Übergänge können je nach Ausbildung und Anbieter unterschiedlich sein. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Berufsbezeichnung, sondern welche Leistungen eine Person fachlich und rechtlich tatsächlich erbringen darf.
Auch Spitex-Organisationen können Haushalt und Betreuung anbieten. Diese Leistungen müssen aber von der professionellen Pflege unterschieden werden. Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung grundsätzlich nicht bezahlt.
Quelle: Spitex Zürich – Tarife und Kosten
Mehr dazu: Pflegehilfe Spitex – Betreuung und Pflege kombinieren
Wann reicht eine Haushaltshilfe – und wann braucht es mehr Betreuung?
Die kurze Antwort: Eine Haushaltshilfe eignet sich besonders, wenn ältere Menschen ihren Alltag weitgehend selbstständig bewältigen können und vor allem körperlich anstrengende Haushaltsarbeiten Unterstützung erfordern. Sobald regelmässig Begleitung, Sicherheit oder Unterstützung über den ganzen Tag notwendig wird, kann eine umfassendere Betreuung geeigneter sein.
Eine Haushaltshilfe kann ausreichen, wenn:
- Putzen oder Wäsche zunehmend schwerfallen
- Einkäufe nicht mehr gut alleine möglich sind
- Kochen zu anstrengend wird
- die Seniorin oder der Senior ansonsten selbstständig lebt
- Angehörige vor allem bei Haushaltsarbeiten entlastet werden sollen
Eine Betreuungsperson kann sinnvoller sein, wenn:
- täglich Unterstützung benötigt wird
- häufig jemand «nach dem Rechten sehen» sollte
- Einsamkeit oder soziale Isolation eine Rolle spielt
- Hilfe bei Mobilität und Tagesstruktur nötig ist
- Angehörige dauerhaft stark belastet sind
- eine vertraute Bezugsperson gewünscht wird
Professionelle Pflege wird zusätzlich benötigt, wenn:
- Grundpflege erforderlich ist
- Wunden versorgt werden müssen
- Behandlungspflege notwendig ist
- bestimmte Medikamente verabreicht werden müssen
- der Gesundheitszustand pflegefachlich überwacht werden muss
Diese drei Unterstützungsformen müssen sich nicht ausschliessen. Gerade im höheren Alter ist eine Kombination aus Betreuung und Spitex-Pflege häufig die passende Lösung.
Was kostet eine Haushaltshilfe für Senioren in der Schweiz?
Die kurze Antwort: Einen schweizweit gültigen Preis gibt es nicht. Aktuelle publizierte Tarife zeigen für hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen beispielsweise Beträge zwischen rund CHF 26 und CHF 45 pro Stunde. Bei einer direkten privaten Anstellung gelten andere Kostenstrukturen.
Wichtig: Diese Zahlen sind konkrete Tarifbeispiele und kein Schweizer Durchschnitt.
Aktuelle Tarifbeispiele 2026
Spitex Zürich weist ausdrücklich darauf hin, dass hauswirtschaftliche Leistungen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung fallen. Die Tarife werden dort sozial abgestuft.
Quelle: Spitex Zürich – Tarife 2026
Beim Spitex Waldenburgertal liegt der publizierte Tarif 2026 bei CHF 40 beziehungsweise CHF 45 pro Stunde.
Quelle: Spitex Waldenburgertal – Organisation und Tarife
Das Beispiel aus Chur zeigt gleichzeitig, dass regional auch niedrigere subventionierte Tarife vorkommen können.
Quelle: Spitex Chur – Organisation und Tarife
Deshalb ist ein vermeintlicher Schweizer Standardpreis von beispielsweise CHF 35 oder CHF 45 pro Stunde irreführend.
Was kostet eine privat angestellte Haushaltshilfe?
Die kurze Antwort: Wer eine Haushaltshilfe direkt beschäftigt, bezahlt nicht nur den vereinbarten Bruttolohn. Der Privathaushalt wird Arbeitgeber und muss zusätzlich Sozialversicherungen, Unfallversicherung und weitere arbeitsrechtliche Verpflichtungen berücksichtigen.
Für vom eidgenössischen Normalarbeitsvertrag erfasste Hausangestellte gelten seit dem 1. Januar 2026 folgende Mindestlöhne:
- ungelernt: CHF 20.35 brutto pro Stunde
- ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung: CHF 22.30
- gelernt mit EBA: CHF 22.30
- gelernt mit EFZ: CHF 24.55
Diese Mindestlöhne gelten grundsätzlich ab durchschnittlich fünf Arbeitsstunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber und schweizweit mit Ausnahme von Genf; weitere Ausnahmen sind geregelt.
Quelle: SECO – Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft 2026
Der Mindestlohn ist aber nicht mit den Gesamtkosten für den Haushalt gleichzusetzen. Arbeitgeberbeiträge und weitere Ansprüche kommen hinzu.
Muss eine private Haushaltshilfe bei der AHV angemeldet werden?
Die kurze Antwort: Grundsätzlich ja. Eine entlöhnte Haushaltshilfe gilt sozialversicherungsrechtlich als Hausdienstarbeit. Wer sie direkt beschäftigt, übernimmt deshalb Arbeitgeberpflichten.
Die AHV nennt ausdrücklich sowohl Haushaltshilfe als auch Betreuung älterer Personen als Hausdienstarbeit. Im Privathaushalt ist entlöhnte Tätigkeit grundsätzlich beitragspflichtig; für bestimmte junge Arbeitnehmende bestehen Ausnahmen.
Quelle: AHV/IV – Hausdienstarbeit
Zusätzlich müssen Arbeitnehmende gegen Berufsunfälle versichert sein. Wer mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist über diesen grundsätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Quelle: Suva – Wer ist unfallversichert?
Wer diese Administration nicht selbst übernehmen möchte, kann eine Haushaltshilfe über einen professionellen Anbieter beschäftigen beziehungsweise einsetzen lassen.
Bei Pflegehilfe Schweiz sind Betreuungskräfte nach Unternehmensangaben angestellt und versichert; Sozialversicherungen und Arbeitsverhältnis werden durch Pflegehilfe Schweiz organisiert.
Quelle: Pflegehilfe Schweiz – Häufig gestellte Fragen
Mehr zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen: Rechtliches zur Betreuung im Privathaushalt
Ist eine privat beschäftigte Haushaltshilfe legal?
Die kurze Antwort: Ja – wenn das Arbeitsverhältnis korrekt angemeldet und abgerechnet wird. Wer eine Haushaltshilfe direkt beschäftigt, übernimmt Arbeitgeberpflichten wie Sozialversicherungen und Unfallversicherung.
Nicht deklarierte Beschäftigung kann dagegen zu Nachforderungen und rechtlichen Problemen führen. Entscheidend ist nicht, ob eine Person «privat» arbeitet, sondern ob das Beschäftigungsverhältnis korrekt organisiert ist.
Mehr dazu: Seniorenbetreuung privat gesucht – seriöse Vermittlung statt Schwarzmarkt
Bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe für Senioren?
Die kurze Antwort: Die Grundversicherung bezahlt normale Haushaltshilfe grundsätzlich nicht. Eine Zusatzversicherung kann sich je nach Police an den Kosten beteiligen.
Das ist ein zentraler Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Pflege.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an anerkannten Pflegeleistungen wie Grund- und Behandlungspflege. Putzen, Einkaufen, Wäsche oder allgemeine Betreuung gehören dagegen grundsätzlich nicht zu diesen Leistungen.
Zusatzversicherungen können hauswirtschaftliche Leistungen teilweise übernehmen. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der konkreten Police, dem Anbieter und häufig auch von medizinischen Voraussetzungen ab.
Deshalb lohnt sich vor Beginn der Unterstützung eine schriftliche Abklärung mit der eigenen Krankenkasse.
Können Ergänzungsleistungen eine Haushaltshilfe finanzieren?
Die kurze Antwort: Ja, bei Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen können heute bereits ungedeckte Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause rückerstattet werden. Die konkrete Vergütung richtet sich nach den geltenden kantonalen Bestimmungen.
Die Informationsstelle AHV/IV nennt Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten ausdrücklich unter den Krankheits- und Behinderungskosten, die zusätzlich zu jährlichen Ergänzungsleistungen rückerstattet werden können, sofern sie nicht bereits von einer Versicherung gedeckt sind.
Quelle: AHV/IV – Krankheits- und Behinderungskosten bei EL
Hier steht ausserdem eine wichtige Änderung bevor: Ab 1. Januar 2028 wird die Finanzierung von Hilfe und Betreuung zu Hause über die Ergänzungsleistungen auf Bundesebene ausgebaut. Zu den ausdrücklich erfassten Leistungen gehören dann unter anderem Haushaltshilfe, Mahlzeitenlieferungen sowie Begleit- und Fahrdienste.
Quelle: Bund – Ausbau der Finanzierung von Hilfe und Betreuung zu Hause ab 2028
Für Seniorinnen und Senioren, die möglichst lange zu Hause leben möchten, ist das eine relevante Weiterentwicklung.
Kann die Hilflosenentschädigung für eine Haushaltshilfe eingesetzt werden?
Die kurze Antwort: Eine Hilflosenentschädigung ist nicht speziell für das Putzen oder den Haushalt bestimmt. Sie ist eine Geldleistung für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen sind – und kann dadurch zur Finanzierung der Unterstützung zu Hause beitragen.
Für AHV-Rentnerinnen und -Rentner gelten 2026:
- leichte Hilflosigkeit zu Hause: CHF 252.– pro Monat
- mittlere Hilflosigkeit: CHF 630.– pro Monat
- schwere Hilflosigkeit: CHF 1'008.– pro Monat
Die Hilflosenentschädigung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Entscheidend ist der tatsächliche Grad der Hilflosigkeit.
Quelle: AHV/IV – Hilflosenentschädigungen
Mehr dazu: Finanzielle Unterstützung bei Betreuung zu Hause
Kann eine Haushaltshilfe von den Steuern abgezogen werden?
Die kurze Antwort: Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Eine normale Haushaltshilfe ist jedoch nicht automatisch steuerlich abzugsfähig.
Das aktualisierte Kreisschreiben Nr. 11a der Eidgenössischen Steuerverwaltung hält fest, dass behinderungsbedingt notwendige Hilfe im Haushalt bei der direkten Bundessteuer abzugsfähig sein kann.
Für Haushaltshilfen ist dabei grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, welche Haushaltstätigkeiten aufgrund der Behinderung nicht mehr ohne Hilfe ausgeübt werden können.
Quelle: ESTV – Kreisschreiben zu Krankheits- und behinderungsbedingten Kosten 2026
Die individuelle steuerliche Situation sollte deshalb mit der zuständigen Steuerbehörde beziehungsweise einer Fachperson geprüft werden.
Wie finde ich eine vertrauenswürdige Haushaltshilfe für Senioren?
Die kurze Antwort: Gute Haushaltshilfe besteht nicht nur aus sauberer Arbeit. Entscheidend sind Vertrauen, Zuverlässigkeit, ein legales Arbeitsverhältnis und die Frage, was bei Ferien, Krankheit oder steigendem Unterstützungsbedarf geschieht.
- Welche Aufgaben werden tatsächlich benötigt? Nur Reinigung oder auch Einkaufen, Kochen und Begleitung?
- Wie viele Stunden Unterstützung sind erforderlich? Reichen einzelne Einsätze oder wird fast täglich Hilfe gebraucht?
- Wer ist Arbeitgeber? Bei einer direkten Anstellung ist dies der Privathaushalt.
- Sind Sozialversicherungen und Unfallversicherung geregelt?
- Wer prüft Erfahrung und Referenzen?
- Sprache: Ist eine verständliche und angenehme Kommunikation im Alltag möglich?
- Persönliche Chemie: Fühlen sich Seniorin oder Senior mit der Person wohl? Gerade bei regelmässiger Unterstützung ist gegenseitige Sympathie entscheidend.
- Kann die Seniorin oder der Senior die Person vorher kennenlernen?
- Was geschieht bei Krankheit oder Ferien der Haushaltshilfe?
- Kann die Unterstützung später erweitert werden?
- Gibt es eine feste Ansprechperson für Angehörige?
- Kann bei Pflegebedarf zusätzlich die Spitex eingebunden werden?
Gerade für ältere Menschen ist Kontinuität wichtig. Die billigste Person ist deshalb nicht zwangsläufig die beste Lösung.
Haushaltshilfe oder umfassende Betreuung zu Hause?
Die kurze Antwort: Wenn einzelne Haushaltsarbeiten das Hauptproblem sind, kann eine stundenweise Haushaltshilfe gut passen. Wenn über den Tag hinweg regelmässig Unterstützung und Sicherheit benötigt werden, wird eine umfassendere Betreuung interessanter.
Eine klassische Haushaltshilfe kommt beispielsweise einige Stunden, erledigt die vereinbarten Tätigkeiten und geht wieder.
Eine Betreuungsperson kann darüber hinaus:
- gemeinsam essen und kochen
- zu Spaziergängen motivieren
- zu Terminen begleiten
- Gesellschaft leisten
- den Tagesablauf strukturieren
- bei Mobilität unterstützen
- auf Veränderungen im Alltag aufmerksam werden
- Angehörige deutlich stärker entlasten
Bei einer Live-in-Betreuung lebt die Betreuungsperson zusätzlich im Haushalt. Dadurch entsteht eine feste Bezugsperson, die den Alltag, die Gewohnheiten und die Bedürfnisse der Seniorin oder des Seniors kennt.
Mehr zur Live-in- und 24-Stunden-Betreuung
Was kostet eine umfassende Betreuung zu Hause?
Die kurze Antwort: Eine Live-in-Betreuung ist nicht mit einer stundenweisen Haushaltshilfe vergleichbar: Sie deckt einen wesentlich grösseren Teil des täglichen Unterstützungsbedarfs ab.
Pflegehilfe Schweiz veröffentlicht aktuell ein Rechenbeispiel von CHF 7'699.80 pro Monat vor möglichen persönlichen Abzügen.
Nach der im Beispiel berücksichtigten Hilflosenentschädigung mittleren Grades von CHF 630.– und einem angenommenen Beitrag einer Zusatzversicherung von CHF 375.– verbleiben rund CHF 6'695 pro Monat. Welche Abzüge tatsächlich möglich sind, hängt von der persönlichen Situation ab.
Quelle: Pflegehilfe Schweiz – Preise Betreuung zu Hause
Damit sollte dieser Betrag nicht mit dem Stundenpreis einer Haushaltshilfe verglichen werden: Bei einer Live-in-Betreuung geht es um eine umfassende Betreuungslösung mit einer im Haushalt lebenden Bezugsperson.
Aktuelles Kostenbeispiel von Pflegehilfe Schweiz
Wenn Haushaltshilfe nicht mehr reicht: Pflegehilfe Schweiz
Die kurze Antwort: Pflegehilfe Schweiz bietet keine stundenweise Haushaltshilfe an. Das Angebot wird dann relevant, wenn aus punktueller Unterstützung ein grösserer Betreuungsbedarf entsteht und Haushalt, persönliche Begleitung und bei Bedarf professionelle Pflege miteinander verbunden werden sollen.
Nach Unternehmensangaben verfügt Pflegehilfe Schweiz über mehr als zehn Jahre Erfahrung und hat über 2'000 Familien begleitet. Betreuungspersonen sind bei Pflegehilfe Schweiz angestellt und versichert. Zudem verfügt das Unternehmen über eine SECO-Bewilligung für Personalverleih, eine Bewilligung für private Auslandsvermittlung und eine SQS-Zertifizierung durch swissstaffing.
Quelle: Pflegehilfe Schweiz – Unser Versprechen
Für Familien mit einem grösseren Unterstützungsbedarf besonders relevant:
- sorgfältige Auswahl der Betreuungsperson
- Schweizer Arbeitsverhältnis
- geregelte Versicherungen und Sozialabgaben
- persönliche Ansprechperson
- Ersatz bei Ausfällen
- Qualitätsbesuche vor Ort
- Unterstützung im Haushalt und Alltag
- Kombination mit professioneller Spitex-Pflege bei Bedarf
So kann aus einer anfänglichen Unterstützung im Haushalt eine Betreuungslösung entstehen, die auch dann weiterträgt, wenn sich die Situation verändert.
Unser Versprechen von Pflegehilfe Schweiz
Fazit: Haushaltshilfe kann der erste Schritt sein – entscheidend ist der tatsächliche Bedarf
Eine Haushaltshilfe für Senioren kann viel bewirken: Einkaufen, Kochen, Wäsche und Reinigung werden übernommen, Angehörige werden entlastet und Seniorinnen und Senioren können ihren Alltag länger im vertrauten Zuhause bewältigen.
Die Kosten unterscheiden sich in der Schweiz erheblich. Aktuelle publizierte Beispiele reichen je nach Region und Anbieter von CHF 26 bis CHF 45 pro Stunde für hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen. Bei einer privaten Direktanstellung gelten hingegen Mindestlöhne und zusätzliche Arbeitgeberpflichten. Diese verschiedenen Modelle sollten deshalb nicht allein über den Stundenpreis verglichen werden.
Finanziell lohnt sich eine genaue Prüfung: Grundversicherung, Zusatzversicherung, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung und steuerliche Abzüge folgen unterschiedlichen Regeln. Besonders aktuell ist die beschlossene Erweiterung der Ergänzungsleistungen: Ab 1. Januar 2028 werden Hilfe und Betreuung zu Hause – darunter ausdrücklich auch Haushaltshilfe – bei den Ergänzungsleistungen stärker berücksichtigt.
Und wenn einige Stunden Hilfe irgendwann nicht mehr genügen, muss das Zuhause deshalb nicht aufgegeben werden. Eine persönliche Betreuung oder Live-in-Betreuung kann die Haushaltshilfe erweitern und zusammen mit der Spitex eine umfassende Versorgung im eigenen Zuhause ermöglichen.
Pflegehilfe Schweiz bietet keine stundenweise Haushaltshilfe an. Wenn jedoch ein grösserer Betreuungsbedarf entsteht, begleitet Pflegehilfe Schweiz Familien mit einer umfassenden Betreuung zu Hause – persönlich, legal organisiert und bei Bedarf ergänzt durch professionelle Pflege.
Quellen
- SECO – Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft 2026
- AHV/IV – Hausdienstarbeit
- AHV/IV – Krankheits- und Behinderungskosten bei EL
- Bund – Ausbau der Finanzierung von Hilfe und Betreuung zu Hause ab 2028
- ESTV – Kreisschreiben zu Krankheits- und behinderungsbedingten Kosten 2026
- Spitex Zürich – Tarife 2026
- Pflegehilfe Schweiz – Preise Betreuung zu Hause
- Pflegehilfe Schweiz – Unser Versprechen








