Seniorin im Rollstuhl lacht mit Betreuerin – Schwarzarbeit in der Betreuung vermeiden
Gesetzliche Grundlagen

Schwarzarbeit in der Betreuung

Wer eine Betreuungskraft illegal anstellt, macht sich strafbar; es drohen Bussen bis zu 50 000 Franken. Warnzeichen sind eine vorgetäuschte Selbstständigkeit, eine angebliche Entsendung aus dem Herkunftsland und ein Lohn unter dem Mindestlohn von über 3 400 Franken pro Monat. Nach Schätzung der Pflegehilfe Schweiz AG sind über 30 illegal handelnde Agenturen in der Schweiz tätig.

Donar Barrelet
Aktualisiert am:
22.10.2026

Senioren und Angehörige machen Sich strafbar

Bussen bis 50‘000 Franken drohen

Viele Senioren und Angehörige wissen nicht, dass man sich mit illegal eingestellten Betreuungskräften strafbar macht, und dabei Bussen bis zu 50‘000 Franken ausgesprochen werden.

Nach Schätzungen von Kurt Omlin, Geschäftsführer der Pflegehilfe Schweiz AG, tummeln sich weit über 30 illegal-handelnde Agenturen in der Schweiz herum. Viele haben ihren Sitz ausserhalb der Schweiz und sind somit für die Behörden nicht – oder kaum greifbar.

Vorgegaukelt wird oft eine Scheinselbstständigkeit oder eine vermeintlich legale Entsendung aus dem Herkunftsland der Betreuungskraft, unter dem Deckmantel der EU – Dienstleistungsfreiheit.

Eigentlich sollte jedem klar sein, so Kurt Omlin, dass wenn der vorgeschriebene Mindestlohn von über 3‘400 Fr. pro Monat unterboten wird, etwas nicht stimmen kann. Viele Klienten haben uns angerufen, um nachzufragen wer denn legal und wer Illegal in der Schweiz agiert. Die Pflegehilfe Schweiz AG betrachtet es als Pflicht, Aufzuklären und zu helfen, zur Sicherheit und zum Wohle der zu betreuenden Menschen sowie auch der Betreuungskräfte, die täglich einen unbezahlbaren Dienst erweisen.

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