Pflegegeld für Angehörige
Pflegende Angehörige können für ihre Leistungen entschädigt werden. In der Regel wird dabei ein Stundenlohn festgelegt der zwischen CHF 35.– und CHF 38.– brutto liegen kann.
- Die genaue Höhe hängt davon ab, ob die pflegende Person AHV- und BVG-pflichtig ist.
- In bestimmten Fällen (z.B. bei Demenzpflege oder bei weiterführenden Pflegeleistungen nach den Kategorien A, B oder C) sind zusätzliche Anpassungen möglich.
Kostenaufteilung nach KLV
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet für eine Stunde Grundpflege (KLV C) aktuell CHF 52.60.–. Davon wird ein Anteil als Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen ausbezahlt (z. B. CHF 35.–). Der verbleibende Restbetrag (z. B. CHF 17.60.–) deckt weitere Kosten wie Arbeitgeberbeiträge, Administration, Software, Infrastruktur sowie die fachliche Begleitung durch Pflegepersonal.
Fachliche Begleitung und Qualitätssicherung
Pflegende Angehörige werden im Pflegeprozess regelmässig von einer diplomierten Pflegefachperson begleitet:
- Diese unterstützt beratend und überprüft die Pflegequalität.
- Es können Rückmeldungen und Anleitungen zu spezifischen Pflegetätigkeiten erfolgen.
Allgemeine Vorteile für pflegende Angehörig
- Anerkennung und Entschädigung für die geleistete Pflege.
- Fachliche Unterstützung durch diplomierte Pflegefachpersonen.
- Qualitätssicherung der Pflege gemäss KVG-Vorgaben.
- Entlastung bei administrativen Prozessen, z. B. in der Kommunikation mit Krankenkassen oder Gemeinden.
- Möglichkeit zur Weiterbildung und Anleitung im Pflegealltag.








